AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1: Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung von Ferienwohnungen des Feriendomizils Frank – folgend Vermieter genannt – in Finsterbergen (Thüringen) und sämtliche durch den Vermieter erbrachte Zusatzleistungen. Diese AGB werden durch den Gast bei Vertragsabschluss anerkannt.

 

§2: Vertragsabschluss / Zahlung / Unter- und Weitervermietung

Ein Vertragsabschluss liegt vor bei Onlinebuchung mit Abschluss der Bestellung, bei telefonischer Buchung mit Erteilung der mündlichen Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter, bei schriftlicher Buchung (postalisch oder per e-Mail) mit Erhalt der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter.

 

§3: Zimmernutzung / Anreise / Abreise

Die Überlassung der Ferienwohnung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Beherbergung. Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnungen durch den Gast sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung sind ausgeschlossen. Die gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Anderweitige Vereinbarungen können zwischen Vermieter und Gast getroffen werden.

 

§4: Preise / Berechnung / Fälligkeit

Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive eventuell enthaltener Steuern. Abgaben, wie beispielsweise die ortsübliche Kurtaxe, sind im Preis nicht enthalten und müssen vor Ort als Barzahlung entrichtet werden. Zahlungsart, Zahlungsfälligkeiten und eventuelle Anzahlung oder Vorauszahlungen werden mit Vertragsabschluss geregelt.

 

§5: Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Gast.

Vom Vermieter bestätigte Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner verbindlich. Sofern die Parteien bei Vertragsabschluss keinen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bis zu einem bestimmten Termin vereinbart haben oder kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Gastes besteht, hat der Gast bei Stornierung einer bestätigten Reservierung, bei Reduzierung des bestätigten Reservierungsumfangs oder bei einem sonstigen Rücktritt vom Vertrag unter folgenden Bedingungen Schadensersatz an den Vermieter zu leisten: bis 30 Kalendertage vor Anreisetermin kostenfreie Stornierung, ab 29 bis 15 Kalendertage vor Anreisetermin 50% und ab 14 Kalendertage vor Anreisetermin 90% des Reisepreises inklusive aller eventuell vereinbarter Zusatzleistungen. Der Gast ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Der Vermieter empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

§6: Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist dazu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht insbesondere,

(1) wenn die Erfüllung des Vertrages wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist;

(2) wenn der Gast irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Umständen macht, insbesondere zur Person des Gastes oder zum Buchungszweck;

(3) wenn der Gast die Räumlichkeiten an Dritte unter- oder weitervermietet oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zu anderen als den vereinbarten Beherbergungs- und Nutzungszwecken nutzt;

(4) wenn der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. Liegt ein berechtigter Rücktritts- oder Kündigungsgrund des Vermieters vor, besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz oder auf sonstige Ausgleichsleistungen.

 

§7: Haftung

Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleitungspflicht des Vermieters und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Geld, Wertpapiere, Schmuck und Kostbarkeiten wird die externe Lagerung zum Beispiel im Bankschließfach empfohlen. Soweit dem Gast – auch gegen Entgelt – ein Stellplatz auf dem Gelände des Objektes oder in der Garage zur Verfügung gestellt wird, wird dadurch kein Verwahrungsvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Beschädigungen des Mitobjektes oder darin enthaltener Gegenstände sind dem Vermieter durch den Gast anzuzeigen; um Schadenersatzforderungen des Vermieters auszuschließen.

 

§8: Hausordnung / Gerichtsstand / Unwirksamkeit von Bestimmungen

Der Gast verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung zu beachten. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf externen Buchungsportalen können abweichende Regelungen gelten.

 

Änderungen und Irrtum vorbehalten.